Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, über das Internet, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jeweils dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen.Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unsere Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen uns vor. Vermittelt das Reisebüro Habdank aus dem Angebot Anderer, in der Reiseausschreibung namentlich genannter Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen dieses Veranstalters. Bitte informieren Sie uns vor Ihrer Buchung, wenn Ihnen dessen Vertragsbedingungen nicht bekannt sind. Wir senden Ihnen dann umgehend die entsprechenden Vertragsbedingungen zu.
Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung von 20% gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und/oder übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenden Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung Ihrer Reise informieren werden.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Unter Umständen können auf Grund von Überbelastungen des internationalen Luftraumes Verspätungen oder eventuelle Flugverschiebungen sowie Änderungen der Steckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder ?abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesendlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte haben Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzreiseteilnehmer
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.Wenn Sie zurücktreten, oder wenn die Reise aus Gründen (mit Ausnahmen unter von Ziffer 11 geregelten Fällen Höhere Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschalisiert. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer: (jeweils prozentualer Anteil des Gesamtpreises)
· Bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
· Vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %
· Vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
· Vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 %
· Ab 06. Tag vor Reisebeginn 65 %
· Bei Nichtantritt der Reise 100 %
Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale (siehe oben) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannten Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
Umbuchung
Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
Ersatzreiseteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anforderungen - insbesondere in den jeweiligen Zielländern - entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Reiseversicherungen
Wenn Sie von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Es empfiehlt sich deshalb dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Mehrkostenversicherung. Ebenfalls empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, da bei einem Krankenrücktransport erhebliche Kosten entstehen können. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile aufrechnen lassen, die wir uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Störer selbst.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir werden Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zusenden. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
Haftung des Reiseveranstalters
Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
· Die gewissenhafte Reisevorbereitung
· Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
· Die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Katalogen angegebenen Reiseleistungen; jedoch nicht für Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten
· Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen.
Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir in sofern Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kongresse, Theater-, Sport-, Konzertveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Gewährleistung
Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es ? unabhängig unserer vorrangigen Leistungspflicht ? Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dann bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen); ist am Ort und Stelle niemand vorhanden oder erreichbar, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Geben Sie uns bitte dazu die in Ihren Reiseunterlagen genannte Reisenummer, Reiseziel und die Reisedaten an. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in einer Weise Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag (aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig in Schriftform) kündigen. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns ignoriert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
Schadenersatz
Bei vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhaft Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
Beschränkung der Haftung
Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solcher beruhender Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach dem für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelgesetzbuches und des Binnenschiffartgesetzes.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir oder Sie die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach drei Jahren.
Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie, ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages, ihren Wohnsitz ins Ausland oder ihr persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebestimmungen.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.